Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.01.2017 - 13a ZB 16.30516   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1924
VGH Bayern, 09.01.2017 - 13a ZB 16.30516 (https://dejure.org/2017,1924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2017 - 13a ZB 16.30516 (https://dejure.org/2017,1924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 13a ZB 16.30516 (https://dejure.org/2017,1924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,1924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Antrag auf Zulassung der Berufung zur Frage, ob homosexuelle Personen bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgungshandlungen ausgesetzt sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung von homosexuellen Personen bei einer Rückkehr in den Irak

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung zur Frage, ob homosexuelle Personen bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgungshandlungen ausgesetzt sind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Irak; Homosexualität; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Verfolgung von homosexuellen Personen bei einer Rückkehr in den Irak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 13a ZB 16.30516
    Vorliegend beruft sich der Kläger auf eine Abweichung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U. v. 7.3.2013 - A 9 S 1873/12 - juris) und des Europäischen Gerichtshofs (U. v. 7.11.2013 - C-199/12 bis C201/12 - NVwZ 2014, 132).

    Diese Beurteilung der Größe der Gefahr beruhe ausschließlich auf einer konkreten Prüfung der Ereignisse und Umstände (EuGH, U. v. 7.11.2013 - C-199/12 bis 201/12 - NVwZ 2014, 132 Rn. 72, 73).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 13a ZB 16.30516
    Eine Divergenz im Sinn von § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem sein Urteil tragenden Obersatz von einem Obersatz des höheren Gerichts abgewichen ist (BVerwG, B. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2017 - 13a ZB 16.30516
    Vorliegend beruft sich der Kläger auf eine Abweichung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U. v. 7.3.2013 - A 9 S 1873/12 - juris) und des Europäischen Gerichtshofs (U. v. 7.11.2013 - C-199/12 bis C201/12 - NVwZ 2014, 132).
  • VG Ansbach, 31.01.2018 - AN 10 K 17.31735

    Verfolgung im Irak wegen Homosexualität

    Das erkennende Gericht geht im Einklang mit der unionsrechtlichen Rechtsprechung und der obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass bei einer Verfolgung wegen Homosexualität ein Verfolgungsgrund nach § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG vorliegt, die Verfolgung also wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmen sozialen Gruppe, der sozialen Gruppe der Homosexuellen erfolgt (EuGH, U. v. 7.11.2013, C 199/12; VGH Baden-Württemberg, U. v. 7.3.2013, A 9 S 1873/12 und für einen Fall aus dem kurdischen Teil Iraks BayVGH, B. v. 9.1.2017, 13 A ZB 16.30516).

    Angesichts der ergänzenden Ausführungen des Auswärtigen Amtes, aber auch angesichts des aktuellen Lageberichts des Auswärtigen Amtes vom 7. Februar 2017, wo geschildert ist, dass die soziale Ächtung für Homosexuelle bis hin zu Ehrenmorden führen kann, kann insgesamt keinesfalls davon gesprochen werden, dass die soziale Ächtung für Homosexuelle im Irak die asylrechtliche Erheblichkeitsschwelle nicht übersteigt (vgl. zu dieser Rechtsauffassung BayVGH, B. v. 9.1.2017, 13 A ZB 16.30516).

    Angesichts der Auskunftslage, die von einer Strafbarkeit außerehelichen Verkehrs spricht, die die soziale Ächtung bis hin zu Ehrenmorden von Homosexuellen schildert, sowie die Bedrohung durch konfessionelle Milizen, sowie den Schutzunwillen des Staates und die Angst der Homosexuellen, die im Regelfall zu einer Geheimhaltung der sexuellen Neigung führt, ist nicht nur im Hinblick auf den individuellen Vortrag des Klägers, sondern auch ganz allgemein davon auszugehen, dass jeder vernünftig denkende, besonnene Homosexuelle ernsthaft Furcht vor im Rahmen des Asylrechts erheblichen Rechtsgutsverletzungen im Irak, insbesondere in der Heimatregion des Klägers haben muss und dass nur in Einzelfällen, etwa wenn der Kläger sich aus anderen Motiven aus der Verfolgungsfurcht zur Geheimhaltung entschließt oder auf besondere Unterstützung zurückgreifen kann eine beachtliche Verfolgungsfurcht nicht besteht (für eine Prüfung des Einzelfalls dagegen BayVGH, B. v. 9.1.2017, 13 A ZB 16.30516).

  • VG Regensburg, 12.10.2018 - RO 13 K 17.32861

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund drohender Verfolgung

    Nach den dem Gericht zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln muss davon ausgegangen werden, dass die im Irak bestehende soziale Ächtung von Homosexuellen, Transsexuellen und allen nicht der traditionellen Geschlechterrolle entsprechenden Personen, bis hin zu Ehrenmorden die asylrechtliche Erheblichkeitsschwelle übersteigt (vgl. zu dieser Rechtsauffassung BayVGH, B. v. 9. Januar 2017, 13 A ZB 16.30516 - juris; VG Berlin, U. v. 05. Juni 2018 - VG 25 K 327.17 A - juris; VG Ansbach, U. v. 31. Januar 2018 - AN 10 K 17.31735 - juris).

    Verfolgungsgrund ist nach § 3 b Abs. 1 Nr. 4 AsylG die Zugehörigkeit zu einer bestimmen sozialen Gruppe, die soziale Gruppe der LGBT-Gemeinde bzw. der Transsexuellen (EuGH, U. v. 7. November 2013, C 199/12 - juris; VGH Baden-Württemberg, U. v. 7. März 2013, A 9 S 1873/12 - juris; BayVGH, B. v. 9. Januar 2017, 13 A ZB 16.30516 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 11 LA 280/21

    "acte clair"; Asyl; Asylverfahrensrichtlinie; Divergenz; Folgeantrag;

    Dies folgt bereits daraus, dass der Europäische Gerichtshof in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG nicht erwähnt wird und daher als Divergenzgericht nicht in Betracht kommt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.1.2017 - 13 a ZB 16.30516 - juris Rn. 3).
  • VG Hamburg, 24.09.2018 - 8 A 7823/16

    Asyl; Gruppenverfolgung offen homosexueller Männer im Irak

    Erforderlich ist daher eine im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorzunehmende Prognose, wie der Kläger unter Berücksichtigung des vorherigen Lebens im Herkunftsland und des Lebens in der Bundesrepublik Deutschland seine Homosexualität in seinem Herkunftsland leben würde (entsprechend, wenngleich im Rahmen einer anlassgeprägten Einzelverfolgung, VGH Mannheim, Urt. v. 7.3.2013, A 9 S 1873/12, juris, Rn. 56; siehe auch VGH München, Beschl. v. 9.1.2017, 13a ZB 16.30516, juris, Rn. 7).
  • VG Hamburg, 14.04.2021 - 8 A 2579/18

    Irak: keine Gruppenverfolgung insbes. der Zoroastrier; Bisexualität nicht

    Erforderlich ist daher eine im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorzunehmende Prognose, wie der Kläger unter Berücksichtigung des vorherigen Lebens im Herkunftsland und des Lebens in der Bundes­ republik Deutschland seine Bisexualität in seinem Herkunftsland leben würde (entspre chend, wenngleich im Rahmen einer anlassgeprägten Einzelverfolgung, VGH Mannheim, Urt. v. 7.3.2013, A 9 S 1873/12, juris, Rn. 56; siehe auch VGH München, Beschl. v. 9.1.2017, 13a ZB 16.30516, juris, Rn. 7).
  • VG Magdeburg, 09.04.2018 - 11 A 33/17

    Gefahr der Verfolgung eines Homosexuellen in der Türkei; Abschiebung trotz

    Das erkennende Gericht geht im Einklang mit der unionsrechtlichen Rechtsprechung und der obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass bei einer Verfolgung wegen Homosexualität ein Verfolgungsgrund nach § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG vorliegt, die Verfolgung also wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmen sozialen Gruppe, der sozialen Gruppe der Homosexuellen erfolgt (EuGH, Urteil vom 7.11.2013, C 199/12; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.3.2013, A 9 S 1873/12 und für einen Fall aus dem kurdischen Teil Iraks, BayVGH, Beschluss vom 9.1.2017, 13 A ZB 16.30516).
  • VG Saarlouis, 12.11.2020 - 6 K 45/19

    Irak: Einzelfall der Feststellung eines Abschiebungsverbotes wegen der sexuellen

    VG Regensburg, Urt. v. 12.10.2018, RO 13 K 17.32861; VGH München, Beschl. v. 9.1.2017, 13 A ZB 16.30516; VG Berlin, Urt. v. 5.6.2018, VG 25 K 327.17 A; VG Ansbach, Urt. v. 31.1.2018, AN 10 K 17.31735; VG Hannover, Urt. v. 18.11.2019, 6 A 4557/17; VG Stuttgart, Urt. v. 10.9.2019, A 5 K 644/18, alle zit. nach juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht